Jeder deutsche Betrieb ist verpflichtet, nach DGVU 205-001 die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter durch vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten. So ist gesetzlich verankert, dass Unternehmen oder Betreiber von Firmen bzw. Arbeitsstätten qualifiziertes Fachpersonal mit Aufgaben betrauen, welche die geltenden Brandschutzregeln umsetzen und regelmäßig auf Korrektheit überprüfen.
Diese werden als Brandschutzbeauftragte bezeichnet.

Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten
Ein Brandschutzbeauftragter agiert stets im Sinne des Betriebes, egal, ob dieser dort beschäftigt ist, oder von einer externen Firma beauftragt wurde.
Eine wichtige Kernaufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Erstellung der Brandschutzordnung. Diese beurteilt die Arbeitsplätze je nach Brandgefährdung und gibt Maßgaben und Verfahrensanweisungen vor, wie das Personal im Hinblick auf Brände zu agieren hat. Dazu gehören Beschilderungen von ausgewiesenen Feuerlöschern, Löschdecken oder den Entfluchtungssystemen.
Der Brandschutzbeauftragte wird stets bei Umbaumaßnahmen hinzugezogen und gibt bei baulichen, technischen oder organisatorischen Änderungen eine erneute Beurteilung ab.
Ihm obliegt die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten im Umgang von Feuerlöscheinrichtungen und dessen Klassifizierungen.
Auch das Entfluchten ist ein regelmäßiges Übungsszenario, welches der Brandschutzbeauftragte durchzuführen hat.
In jährlichen Schulungen frischt der das vorhandene und neuerworbene Wissen der Teilnehmer gewissenhaft auf, damit Führungskräfte und Abteilungsleiter im Akutfall sicher agieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.
Er kontrolliert regelmäßig die Fluchtwege sowie dessen Sicherheitskennzeichnungen. Müssen Feuerlöscher ausgetauscht werden oder gibt es Defekte an Brandmeldeanlagen, hat der Brandschutzbeauftragte die ordnungsgemäße Instandsetzung und den Austausch der Geräte zu verantworten. So ist er an der Teilnahme von behördlichen Brandschauen und Brandschutzbegehungen verpflichtet.
Im Falle eines Brandes ist der Brandschutzbeauftragte Ansprechpartner in der Zusammenarbeit mit Feuerwehren, den Berufsgenossenschaften und Brandkassen.
Jegliche Maßnahmen die der Brandschutzbeauftragte vornimmt, im Rahmen der Prävention, Intervention und Planung muss dokumentiert werden.
Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß VFDB- Richtlinie 12/09-01 bedarf einer fundierten Ausbildung. Diese wird in zwei Kursmodulen a 4 Tagen absolviert und vermittelt weiterführende Inhalte zu Grundlagenkonzepten der Brandvermeidung und Brandbekämpfung. Detaillierte praktische Übungen wie Evakuierungen und Räumungen. Nach Abschluss der Ausbildung folgt eine schriftliche und mündliche Prüfung.
Vor und Nachteil interner oder externer Brandschutzbeauftragter
Ob sich ein interner oder externer Brandschutzbeauftragter als sinnvoller erweist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Es ist in vielen Fällen ein Abwägen zwischen Kosten und Zeitfaktor und ob jemand Internes dem Anspruch gewachsen ist. Für die Beschäftigung und Ausbildung eines eigenen Brandschutzbeauftragten spricht die betriebsspezifischen Kenntnisse der Örtlichkeiten. Sofern der Mitarbeiter auch in anderen Bereichen aktiv ist, ist er mit den Räumlichkeiten, mit den Materialien und dem Personal vertraut. Er ist immer sofort greifbar und kann schneller reagieren und hat in der Regel eine geringere Anreise. Jedoch kann die Ausbildung und Ausführung der Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten zeitlich nur schwer mit dessen eigentlicher Tätigkeit verbunden werden, was zu einer langfristigen Mehrbelastung führen könnte. Auch sind hierarchische Strukturen in Betrieben kompliziert, wenn der Brandschutzbeauftragte seinen Arbeitgeber befehligt, dies kann zu Spannungen führen. Zudem mangelt es in vielen Betrieben an der Disziplin seitens des Betriebes aber auch des Mitarbeiters sich regelmäßig fortzubilden und Kompetenz und Fachwissen stets auf höchstem Niveau zu halten.
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist den Räumlichkeiten gegenüber neutral eingestellt, es gibt keine Konflikte mit Arbeitszeiten, da dies seine Haupttätigkeit ist, er verfügt über eine hohe Fachkenntnis und kann sachlich fungieren. Er wird nicht betriebsblind und ist als externe Person nicht der Unternehmensleitung unterstellt. Jedoch bedarf es, größerem Aufwand dem externen Brandschutzbeauftragten Örtlichkeiten und Betriebsabläufe näher zu bringen. Zudem ist ein Termin Management oft von Nöten, da dieser über eine schlechtere Verfügbarkeit, durch Fahrtzeiten, Feiertage, Arbeitszeiten, verfügt.
Schreibe einen Kommentar